ENX Design Medien & Kommunikation
Heilbronner Straße 150
70191 Stuttgart
USt-IdNr.: DE281834789
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Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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Für Integration und Darstellung von Videoinhalten nutzt unsere Website Plugins von Vimeo. Anbieter des Videoportals ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA. Bei Aufruf einer Seite mit integriertem Vimeo-Plugin wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Vimeo erfährt hierdurch, welche unserer Seiten Sie aufgerufen haben. Vimeo erfährt Ihre IP-Adresse, selbst wenn Sie nicht beim Videoportal eingeloggt sind oder dort kein Konto besitzen. Es erfolgt eine Übermittlung der von Vimeo erfassten Informationen an Server des Videoportals in den USA. Vimeo kann Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuordnen. Durch vorheriges Ausloggen haben Sie die Möglichkeit, dies zu unterbinden. Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Designer für Medien & Kommunikation B.A. Erkan Kosar bietet unter dem Namen ENX 3D Visualisierung Leistungen im Bereich digitaler Bilderstellung und -bearbeitung, sog. CGI (Computer Generated Images) und Compositing / Postproduktion, an.
1. Geltungsbereich / Vertragsschluss
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen ENX 3D Visualisierung, Inhaber Erkan Kosar, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart, nachstehend in Kurzform „ENX 3D“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt. Bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber gelten diese AGB als stillschweigend anerkannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von ENX 3D nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
1.3. Jeder an ENX 3D erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
1.4. Die Angebote von ENX 3D sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
1.5. Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Bestätigung von ENX 3D. Aufträge sind jedoch dann ohne schriftliche Bestätigung angenommen, wenn ENX 3D die in Auftrag gegebene Leistung erbringt.
1.6. Die Übersendung von Daten (3D z.B. CAD-Daten, Max-Files etc.; 2D z.B. Fotografien etc.) oder Materialproben bzw. Materialscans oder Fotos zum Projekt durch den Auftraggeber nach Angebotserstellung gilt als Auftragserteilung durch den Auftraggeber, soweit dieser nicht ausdrücklich Entgegenstehendes erklärt. 1.7. Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
1.8. ENX 3D behält sich vor, die AGB und Preise zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nur auf neue Aufträge bzw. Auftragserneuerungen. Laufende Aufträge können mit Ausnahme von Dienstleistungserweiterungen, die in schriftlicher Form vertragliche Wirksamkeit erhalten, nicht geändert werden.
2. Leistungsänderung
2.1. Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von ENX 3D zu erbringenden Leistung ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber ENX 3D zu äußern. ENX 3D prüft, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand, Terminen haben wird und ob sie realisiert werden kann.
2.2. Von dem Änderungsverlangen betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist – soweit erforderlich – verschoben. ENX 3D wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.
2.3. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlages und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im übrigen nach den üblichen Vergütungen von ENX 3D berechnet.
2.4. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird ENX 3D dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dem Text der Vereinbarung, auf den sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
2.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
3. Vergütung
3.1. Haben die Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Vergütung von ENX 3D getroffen, so hat der Auftraggeber die für erbrachte Leistungen übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von ENX 3D für ihre Leistungen veranschlagten Vergütungssätze als üblich.
3.2. Die Berechnung der zeitabhängigen Leistung erfolgt aufgrund von Arbeitsbelegen. Der Auftraggeber erkennt die Zeitaufzeichnungen von ENX 3D als für ihn verbindlich an. Bei der Abrechnung nach Tagessätzen umfasst ein Leistungstag 8 Arbeitsstunden.
3.3. Die Preise von ENX 3D gelten für den in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll, Versand-Versicherung sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Evtl. entstehende Reisekosten, Enkodierungen sowie Kopien und Material werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
3.4. Rechnungen von ENX 3D sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ENX 3D. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
3.5. Bei länger andauernden Projekten ist ENX 3D berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen über Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von ENX 3D verfügbar sein.
3.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von ENX 3D sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
3.7. Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber werden ENX 3D alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und ENX 3D von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
3.8. ENX 3D ist berechtigt, vom Auftraggeber angefragte Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss vorheriger Leistungen Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von ENX 3D durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Die Höhe der Vorauszahlung kann bis zu 100% betragen. Der Auftraggeber ist im Voraus, also vor Zustandekommen eines Vertrages, von ENX 3D schriftlich über die Forderung von Vorauszahlungen zu informieren.
4. Rechte / Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle Arbeiten von ENX 3D sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.2. Ohne Zustimmung von ENX 3D dürfen die erstellten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werks - ist unzulässig.
4.3. Die Parteien treffen eine Vereinbarung in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang ENX 3D das Nutzungsrecht an den finalen Bilddaten einräumt. Soweit nicht anders vereinbart gilt ein räumlich unbeschränktes und zeitlich auf zwei Jahre beschränktes einfaches Nutzungsrecht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen, als vereinbart. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von ENX 3D.
4.4. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von ENX 3D angefertigt werden, verbleiben bei ENX 3D. ENX 3D schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc. Alle Rechte an den gesamten Prozessdaten (nichtfinale Leistungen) verbleiben bei ENX 3D. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.5. Tonrechte sind Sache des Auftraggebers. Tonrechte werden von ENX 3D nicht zur Verfügung gestellt. Abweichungen hiervon sind schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.6. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. ENX 3D kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
4.7. Die von ENX 3D gelieferten und/oder bearbeiteten Daten bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, das Eigentum von ENX 3D. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne die schriftliche Einwilligung von ENX 3D unzulässig und unwirksam.
4.8. Für ENX 3D besteht ein Recht zur Zurückbehaltung an Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die bei ENX 3D lagern bzw. die für sie hergestellt wurden. Dieses Recht besteht solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ausgeglichen sind.
5. Überlassene Gegenstände / Datenmaterial
5.1. ENX 3D haftet nicht für überlassene Gegenstände irgendwelcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei ENX 3D, die nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt ist, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung der zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich die Ersatzpflicht von ENX 3D auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials.
5.2. Eine Versicherungspflicht von ENX 3D für solche Gegenstände besteht nicht.
5.3. Das im Zuge einer Leistungserstellung bei ENX 3D entstandene Transfer- und/oder Arbeitsmaterial wird nach Projektende (Übergabe der finalen Datenfiles) bis zur Dauer eines Monats bei ENX 3D aufbewahrt. ENX 3D behält sich vor, Transfer- und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Auf Wunsch des Auftraggebers können diese Daten im internen BackUp von ENX 3D gesichert werden. Sie sind dann z.B. bei einem Folgeprojekt wiederherstellbar (Projekt-Restore). Die für den Projekt-Restore entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber gemäß der aktuellen Preisliste zu tragen.
6. Geheimhaltung
6.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Erkenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind.
6.2. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc.
6.3. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
6.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
6.5. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefdokumente, Daten, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
7. Kündigung aus wichtigem Grunde
7.1. ENX 3D ist berechtigt das Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: eine wesentliche Vertragsverletzung; Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei anhaltendem, wesentlichem Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer wesentlicher Verpflichtungen; Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln; Zahlungsunfähigkeit; der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
7.2. Im Fall der Kündigung durch ENX 3D aus wichtigem Grund ist ENX 3D berechtigt, die erbrachten Leistungen ungeachtet derer Verwertbarkeit durch den Auftraggeber abzurechnen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Auch eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
8.2. Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
8.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Selbst wenn ENX 3D auf ein Schreiben des Auftraggebers Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
8.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ENX 3D.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Stand 27.11.2023